Offizielle Fraktionsregeln · Venom-V
Fraktions Regelwerk
Die Grundlage für das Fraktionsleben. Alle Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, dieses Regelwerk vollständig zu lesen und einzuhalten.
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Allgemein & Gruppen
Konzepte, Probezeit & Gruppierungen
§1.1
Fraktionskonzept
- Jede offizielle Fraktion benötigt ein von der Fraktionsverwaltung genehmigtes Fraktionskonzept.
- Das Verhalten der Mitglieder muss dem genehmigten Konzept entsprechen.
- Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Fraktionskonzepte, Kleidung, Fahrzeuge sowie sonstige fraktionsbezogene Inhalte abzulehnen oder Änderungen daran zu verlangen.
§1.2
Probezeit
- Jede neu gegründete Fraktion befindet sich für 7 Tage in der Probezeit.
- Während der Probezeit:
- darf keine Route beansprucht werden,
- dürfen keine Kriegsverträge eingereicht werden,
- muss die Fraktion besonders regelkonform agieren,
- dürfen keine relevanten Verstöße gegen den Sanktionskatalog vorliegen.
- Kommt es während der Probezeit zu einem relevanten Regelverstoß, kann die Fraktion durch die Fraktionsverwaltung aufgelöst werden.
§2.1
Gruppierungsgröße
- Eine inoffizielle Gruppierung darf aus maximal 8 Personen bestehen.
- Ab 4 gemeinsam agierenden Personen gilt die Gruppierungsregelung.
- Ab diesem Zeitpunkt gelten die entsprechenden Erkennungs- und Kleidervorschriften.
§2.2
Erkennbarkeit
- Eine Gruppierung ab 4 Personen muss mindestens 2 eindeutig erkennbare gemeinsame Merkmale tragen.
- Beispiele:
- gleiche Hose + gleiche Maske
- gleiche Hose + gleiches Oberteil
- gleiches Oberteil + gleiche Flag
- Die festgelegten Merkmale müssen während der gemeinsamen Aktion dauerhaft erkennbar sein.
Kleidung & Fahrzeuge
Outfitpflicht, Farben & Fraktionsfahrzeuge
§3.1
Fraktionskleidung
- Jede Fraktion erhält durch die Fraktionsverwaltung eine verbindliche Fraktionsfarbe.
- Die Fraktionskleidung muss:
- zum Fraktionskonzept passen,
- eindeutig erkennbar sein,
- von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
- Die festgelegte Fraktionsfarbe gilt als Fraktionsmerkmal und darf von anderen Fraktionen nicht bewusst übernommen werden, um eine andere Fraktion darzustellen oder sich als diese auszugeben.
§3.2
Kleidungspflicht
- Ab 4 gleichzeitig agierenden Fraktionsmitgliedern ist die genehmigte Fraktionskleidung verpflichtend.
- Wer die vorgeschriebene Fraktionskleidung nicht trägt, darf an keiner Fraktionsaktion teilnehmen, unabhängig von der Art der Aktion.
- Die Kleidungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer bei:
- geplanten Fraktionsaktionen,
- Kriegen,
- Kriegsverträgen,
- Routenkriegen,
- Base Raids.
- Bei größeren Konflikten müssen alle beteiligten Mitglieder eindeutig als Angehörige ihrer jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§3.3
Fraktionsfahrzeuge
- Ab 4 gleichzeitig agierenden Fraktionsmitgliedern müssen die offiziellen Fraktionsfahrzeuge verwendet werden.
- Bei geplanten Fraktionsaktionen gilt die Fahrzeugpflicht unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer.
- Die Fahrzeuge müssen der durch die Fraktionsverwaltung festgelegten Fraktionsfarbe entsprechen.
- Fahrzeug-Hopping
- Das gezielte Wechseln auf ein Fahrzeug mit der Farbe einer anderen Fraktion, um sich als diese Fraktion auszugeben oder sich dadurch einen taktischen Vorteil zu verschaffen, ist verboten.
- Ebenso ist das bewusste Nutzen gegnerischer Fraktionsfahrzeuge zur Erlangung eines Vorteils in einem laufenden Konflikt verboten.
Discord & Metagaming
Fraktions-Discord & Wecker-Channels
§4.1
Fraktions-Discord
- Jede offizielle Fraktion muss einen offiziellen Fraktions-Discord besitzen.
- Die Fraktionsverwaltung muss dort:
- Mitglied sein,
- über die erforderlichen Administratorrechte verfügen,
- in der Rollen- bzw. Mitgliederstruktur eindeutig und weit oben erkennbar sein.
- Nicht gemeldete Discord-Server, die unmittelbar zur Organisation der Fraktion genutzt werden, sind untersagt.
§4.2
Wecker-Channels
- Sogenannte Wecker-Channels sind verboten.
- Darunter fallen insbesondere Channels oder Benachrichtigungen, die dazu dienen, kurzfristig möglichst viele Fraktionsmitglieder für einen Fight, Angriff oder eine Verteidigung zusammenzurufen.
- Beispiel:
- „@everyone, wir werden geballert.“
- Normale organisatorische Ankündigungen und Aufstellungen bleiben erlaubt, sofern sie nicht zur kurzfristigen Mobilisierung für einen laufenden Konflikt dienen.
§4.3
Metagaming über Discord
- Discord darf nicht dazu verwendet werden, IC-Informationen außerhalb des Spiels zu beschaffen oder weiterzugeben.
- Insbesondere dürfen Informationen über:
- Aufenthaltsorte,
- laufende Gefechte,
- Gegner,
- bevorstehende Angriffe,
- Polizeiaktionen
- nicht über OOC-Kommunikation zum eigenen IC-Vorteil verwendet werden.
Konflikte & Kriege
Waffenruhe, Verträge & Forderungen
§5.1
Grundprinzip
- Konflikte zwischen Fraktionen müssen grundsätzlich durch nachvollziehbares RP entstehen und weitergeführt werden.
- Ein einzelner Streit, eine Beleidigung oder eine geringfügige Provokation stellt keinen ausreichenden Grund für einen größeren Fraktionskrieg dar.
- Die Fraktionsverwaltung kann Konflikte beenden oder sanktionieren, wenn diese ausschließlich aus wiederholten Schießereien ohne sinnvollen RP-Hintergrund bestehen.
§5.2
Waffenruhe nach einem Konflikt
- Nach einem abgeschlossenen Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt eine 3-stündige Waffenruhe.
- Während dieser Zeit darf zwischen den beteiligten Parteien kein neuer Angriff begonnen werden.
- Die Waffenruhe soll dazu dienen, den Konflikt über RP, Gespräche oder eine Forderung weiterzuführen.
- Ausnahme
- Wird eine bereits laufende RP-Situation unmittelbar fortgesetzt und handelt es sich nicht um einen neuen Angriff, darf diese Situation zu Ende geführt werden.
§5.3
Drittparteien
- Greifen zwei Fraktionen gegeneinander an, darf sich grundsätzlich keine unbeteiligte Fraktion in den Konflikt einmischen.
- Dies gilt ebenfalls für das nachträgliche Hinzustoßen weiterer Mitglieder oder Fraktionen.
- Ausnahmen gelten für staatliche Fraktionen, sofern ein Eingreifen aufgrund einer laufenden Straftat, einer erheblichen Gefährdung von Personen oder eines bestehenden staatlichen Einsatzes erforderlich ist.
§5.4
Rückzug
- Zieht sich eine Fraktion vollständig aus einem laufenden Gefecht zurück und beendet damit ihre Teilnahme am Konflikt, gilt der Kampf als beendet.
- Ein erneutes Angreifen unmittelbar nach dem Rückzug ist nicht zulässig und wird als Gambo-Verhalten gewertet.
§6.1
Forderungen
- Forderungen müssen:
- einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen,
- verhältnismäßig sein,
- realistisch sein.
- Der maximale Wert einer Forderung beträgt 500.000 $.
- Eine Forderung darf nicht ausschließlich aufgrund einer Beleidigung, einer kleinen Provokation oder eines einzelnen unbedeutenden Vorfalls gestellt werden.
§6.2
Anmeldung
- Folgende Situationen müssen vor Beginn bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden:
- Kriegsverträge,
- Routenforderungen,
- Routenkriege,
- sonstige von der Fraktionsverwaltung festgelegte Großkonflikte.
- Ohne vorherige Anmeldung besteht kein Anspruch auf die entsprechenden Sonderregelungen.
§6.3
Kriegsverträge
- Ein Kriegsvertrag darf nur auf Grundlage eines nachvollziehbaren und ausreichend entwickelten RP-Konflikts beantragt werden.
- Der Kriegsvertrag muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- beteiligte Fraktionen,
- Grund des Krieges,
- Forderung,
- Beginn,
- Dauer,
- zulässige Aktionen,
- gegebenenfalls Abweichungen vom regulären Regelwerk.
- Die Fraktionsverwaltung prüft den Kriegsvertrag und kann diesen genehmigen, ändern oder ablehnen.
§6.4
Einhaltepflicht
- Mit der Genehmigung eines Kriegsvertrags verpflichten sich beide Fraktionen, die darin festgelegten Bedingungen einzuhalten.
- Eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen ist nur möglich, wenn:
- beide Fraktionen der Änderung zustimmen und
- die Fraktionsverwaltung die Änderung genehmigt.
§6.5
Mitglieder während eines Krieges
- Während eines aktiven Kriegsvertrags dürfen grundsätzlich keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.
- Ausnahmen müssen ausdrücklich im Kriegsvertrag geregelt und von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
Routen & Base Raids
Routenkämpfe & Angriffe auf Anwesen
§7.1
Routenbesitz
- Eine Fraktion darf maximal eine Route besitzen.
- Eine Route darf erst nach vollständigem Abschluss der 7-tägigen Probezeit beansprucht werden.
§7.2
Routenforderung
- Eine Routenforderung muss vorab bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
- Die Einnahme einer Route erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Verfahren bzw. einen genehmigten Routenkrieg.
§7.3
Routenkrieg
- Ein Routenkrieg wird grundsätzlich als Best-of-Three ausgetragen.
- Die Fraktion, die zwei von drei Kämpfen gewinnt, erhält die Route.
- Während eines laufenden Routenkriegs dürfen sich keine unbeteiligten Fraktionen einmischen.
§7.4
Routen-Waffenruhe
- Nach einem Routenkrieg gilt zwischen den beteiligten Fraktionen eine 3-stündige Waffenruhe.
- Nach erfolgreicher Eroberung einer Route gilt zusätzlich ein 24-stündiger Schutz für die neue Besitzerfraktion.
§7.5
Route als Konfliktzone
- Eine Route gilt in einem Radius von ca. 50 Metern um den eigentlichen Routenbereich als Konfliktzone.
- Die Konfliktzone bedeutet nicht, dass jeder Spieler innerhalb dieses Bereichs grundlos angegriffen werden darf.
- Ein Angriff muss weiterhin auf einer zulässigen RP-Situation oder einem bestehenden Konflikt beruhen.
- Unbeteiligte Zivilisten, Geschäftspartner oder Spieler mit einem bestehenden RP-Deal dürfen nicht automatisch als Gegner behandelt werden.
§7.6
Verteidigung einer Route
- An der Verteidigung einer Route dürfen sich ausschließlich folgende Personen beteiligen:
- der aktuelle Routenbesitzer,
- Mitglieder, die sich zum Zeitpunkt des Angriffsbeginns bereits auf der Route befinden.
- Das nachträgliche Heranholen zusätzlicher Mitglieder zur Verstärkung ist verboten.
§8.1
Voraussetzungen
- Ein Base Raid benötigt einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
- Ein einzelner Streit oder eine einfache Beleidigung reicht nicht als Begründung aus.
- Mögliche Gründe sind beispielsweise:
- nicht erfüllte Forderungen,
- wiederholte schwere Konflikte,
- ein genehmigter Kriegsvertrag,
- ein Routenkrieg, sofern dies Bestandteil der Vereinbarung ist.
§8.2
Ankündigung
- Ein Base Raid muss vor Beginn eindeutig angekündigt werden.
- Die angreifende Partei muss der verteidigenden Partei eine angemessene Möglichkeit geben, die Situation wahrzunehmen.
- Ein Raid darf nicht durch heimliches Eindringen ohne vorherige erkennbare Eskalation begonnen werden.
§8.3
Base-Camping
- Das dauerhafte Abcampen eines gegnerischen Anwesens ohne laufende Aktion ist verboten.
- Nach Abschluss eines Base Raids muss sich die angreifende Partei vom Anwesen entfernen, sofern keine aktive RP-Situation mehr besteht.
Crime & Staat
Zinken, LSPD & Korruption
§9.1
Grundsatz
- Das Zinken muss immer im Verhältnis zum vorangegangenen Konflikt stehen.
- Bei kleinen Konflikten ist ein vollständiges Ausrauben nicht zulässig.
- Ziel eines Konflikts soll die Entstehung von RP sein und nicht die maximale Erbeutung von Gegenständen.
§9.2
Nach großen Gefechten
- Nach einem größeren geplanten Gefecht, beispielsweise einem vereinbarten 15-vs-15, dürfen die besiegten Spieler nicht zusätzlich vollständig ausgezinkt werden.
- Nach einem solchen Gefecht ist die Situation grundsätzlich durch:
- Ausbluten,
- Gefangennehmen im Rahmen des vereinbarten RP oder
- eine anderweitig vorher vereinbarte Lösung
- zu beenden.
§10.1
LSPD-Dienstwaffen
- Offizielle LSPD-Dienstwaffen dürfen einem Beamten nicht als Beute abgenommen oder entwendet werden.
- Dies gilt ausschließlich für tatsächlich ausgegebene Dienstwaffen.
- Privat beschaffte Waffen fallen nicht unter diese Regelung.
§10.2
Durchsuchungen
- Das LSPD darf eine Person nur durchsuchen, wenn ein nachvollziehbarer Verdacht besteht.
- Ein solcher Verdacht kann insbesondere vorliegen bei:
- einer erkennbaren Maskierung im Zusammenhang mit einer Straftat,
- einem sichtbar getragenen Holster oder einer erkennbaren Waffe,
- einer relevanten Strafakte bzw. einem bestehenden Fahndungsgrund,
- konkreten Hinweisen auf illegale Aktivitäten,
- der Beobachtung einer Straftat.
- Eine Durchsuchung ohne nachvollziehbaren RP-Grund ist nicht zulässig.
§11.1
Grundsatz
- Korruption staatlicher Mitarbeiter ist grundsätzlich möglich, sofern sie im Rahmen eines glaubwürdigen und nachvollziehbaren RP-Strangs stattfindet.
- Korruption darf nicht dazu verwendet werden, das Regelwerk zu umgehen oder sich außerhalb des vorgesehenen RP einen unfairen Vorteil zu verschaffen.
§11.2
Erlaubte Korruption
- Im Rahmen eines glaubwürdigen RP-Strangs können beispielsweise:
- Informationen,
- Ermittlungsdetails,
- Einsatzinformationen
- weitergegeben werden.
§11.3
Verbotene Korruption
- Nicht zulässig sind insbesondere:
- das massenhafte Herausgeben von Dienstwaffen,
- das absichtliche Leerräumen staatlicher Lager,
- das Verschenken staatlicher Ausrüstung,
- das gezielte Bereitstellen staatlicher Fahrzeuge,
- das Erzeugen von OOC-Vorteilen durch Korruption.
- Die Fraktionsverwaltung kann bei schwerwiegender Korruption eine sofortige Entfernung aus der Fraktion anordnen.
Karma & Verwaltung
Karma-System, Blood-Out & Warns
§12.1
Blood Out
- Bei einem Blood Out verliert der Charakter sämtliche internen Informationen über die ehemalige Fraktion.
- Dazu zählen beispielsweise:
- interne Strukturen,
- geheime Treffpunkte,
- interne Abläufe,
- Fraktionsgeheimnisse,
- interne Absprachen.
- Persönliche Erinnerungen und soziale Kontakte müssen nicht vergessen werden.
- Ein Blood Out darf nicht dazu verwendet werden, einen Spieler OOC zu bestrafen.
§13.1
Clip-Pflicht
- Bei einem relevanten Fraktionskonflikt besteht für die beteiligten Fraktionsleitungen eine Clip-Pflicht.
- Der Clip sollte nach Möglichkeit:
- den Beginn des Konflikts,
- den relevanten RP-Hintergrund,
- die Eskalation,
- den eigentlichen Vorfall
- vollständig dokumentieren.
- Bei einem Supportfall müssen die entsprechenden Aufnahmen auf Nachfrage der Fraktionsverwaltung vorgelegt werden.
§14.1
Grundprinzip
- Jede offizielle Fraktion verfügt über ein Karma-Konto.
- Außerhalb der Probezeit erhält jede Fraktion pro Woche 2 Karmapunkte.
- Jeder Regelbruch einer Fraktion führt zu einem Abzug von Karmapunkten.
- Die Höhe des Karma-Abzugs richtet sich nach:
- der Schwere des Regelverstoßes,
- den Umständen,
- dem verursachten Schaden,
- der Häufigkeit vorheriger Verstöße.
- Bei Bedarf kann die Fraktionsverwaltung zusätzliche Karmapunkte hinzufügen.
- Dies kann beispielsweise bei:
- besonderem RP,
- positivem Fraktionsverhalten,
- besonderen Leistungen,
- oder als Ausgleich in besonderen Situationen
- erfolgen.
- Das Karma-System dient dazu, die Regelkonformität und das langfristige Verhalten einer Fraktion abzubilden.
§14.2
Karma-Verlust
- Bei jedem festgestellten Regelverstoß wird das Karma-Konto der betroffenen Fraktion entsprechend belastet.
- Die Fraktionsverwaltung entscheidet über die Höhe des Abzugs anhand des jeweiligen Einzelfalls.
- Es gibt keinen pauschalen Karma-Abzug für alle Regelverstöße.
- Schwere oder wiederholte Verstöße können entsprechend stärker sanktioniert werden.
§14.3
Aufgebrauchtes Karma
- Werden die 2 regulären Karmapunkte innerhalb einer Woche vollständig aufgebraucht, erhält die Fraktion einen Fraktionswarn.
- Zusätzliche Karmapunkte, die von der Fraktionsverwaltung vergeben wurden, können ebenfalls für Regelverstöße aufgebraucht werden.
§14.4
Zurückerlangung von Karma
- Nach Erhalt eines Fraktionswarns muss die Fraktion eine vollständige Woche ohne weiteren Karma-Verlust absolvieren, um wieder reguläre Karmapunkte erhalten zu können.
- Während dieser Zeit erhält die Fraktion kein neues reguläres Karma-Budget.
- Zusätzliche Karmapunkte können unabhängig davon durch die Fraktionsverwaltung vergeben werden.
§14.5
Fraktionswarns
- 1. Fraktionswarn
- Bei einem ersten Fraktionswarn:
- erhält die Fraktion eine zusätzliche Strafe gemäß Sanktionskatalog,
- muss eine Woche ohne weiteren Karma-Verlust absolviert werden, bevor wieder reguläre Karmapunkte erhalten werden können.
- 2. Fraktionswarn
- Bei einem zweiten Fraktionswarn:
- erhält die Fraktion eine zusätzliche Strafe gemäß Sanktionskatalog,
- verlängert sich die erforderliche straflose Zeit um eine weitere Woche.
- 3. Fraktionswarn
- Beim dritten Fraktionswarn wird die Fraktion aufgelöst.
§15
FRAKTIONSVERWALTUNG
- Die Fraktionsverwaltung ist die zuständige Instanz für:
- Fraktionskonzepte,
- Probezeiten,
- Fraktionsfarben,
- Fraktionskleidung,
- Fraktionsfahrzeuge,
- Kriegsverträge,
- Routen,
- Routenkriege,
- Fraktionswarns,
- Karma,
- Sondergenehmigungen.
- Die Fraktionsverwaltung kann bei Situationen, die durch das Regelwerk nicht eindeutig abgedeckt sind, eine Einzelfallentscheidung treffen.
- Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze:
- RP vor Regellücken.
- Verhältnismäßigkeit vor maximalem Vorteil.
- IC vor OOC.
- Keine Ausnutzung von Grauzonen.
§16
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Unwissenheit über das Regelwerk schützt nicht vor Sanktionen.
- Das bewusste Ausnutzen von Regelungslücken ist verboten.
- Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Regeln anzupassen, wenn sich im laufenden Spielbetrieb zeigt, dass eine Regel zu Problemen, Missbrauch oder unnötigen Supportfällen führt.
- Das Ziel des Fraktionsregelwerks ist nicht, jede einzelne Situation vorzuschreiben, sondern einen klaren Rahmen für faires und langfristiges Fraktions-RP zu schaffen.
- Bei Situationen, die nachweislich zu einem positiven und qualitativ hochwertigen RP-Verlauf beitragen, kann die Fraktionsverwaltung im Einzelfall Abweichungen vom Regelwerk zulassen, sofern:
- alle unmittelbar beteiligten Parteien damit einverstanden sind,
- keine Partei dadurch einen unfairen Vorteil erhält,
- kein anderer Spieler benachteiligt wird,
- und die Situation weiterhin dem Grundgedanken des Roleplays entspricht.
- Eine solche Ausnahme stellt keinen allgemeinen Freifahrtschein dar und darf nicht als Präzedenzfall für zukünftige Situationen verstanden werden.