Offizielle Fraktionsregeln · Venom-V

Fraktions Regelwerk

Die Grundlage für das Fraktionsleben. Alle Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, dieses Regelwerk vollständig zu lesen und einzuhalten.

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Allgemein & Gruppen
Konzepte, Probezeit & Gruppierungen
§1 – §2
§1.1 Fraktionskonzept
  • Jede offizielle Fraktion benötigt ein von der Fraktionsverwaltung genehmigtes Fraktionskonzept.
  • Das Verhalten der Mitglieder muss dem genehmigten Konzept entsprechen.
  • Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Fraktionskonzepte, Kleidung, Fahrzeuge sowie sonstige fraktionsbezogene Inhalte abzulehnen oder Änderungen daran zu verlangen.
§1.2 Probezeit
  • Jede neu gegründete Fraktion befindet sich für 7 Tage in der Probezeit.
  • Während der Probezeit:
  • darf keine Route beansprucht werden,
  • dürfen keine Kriegsverträge eingereicht werden,
  • muss die Fraktion besonders regelkonform agieren,
  • dürfen keine relevanten Verstöße gegen den Sanktionskatalog vorliegen.
  • Kommt es während der Probezeit zu einem relevanten Regelverstoß, kann die Fraktion durch die Fraktionsverwaltung aufgelöst werden.
§2.1 Gruppierungsgröße
  • Eine inoffizielle Gruppierung darf aus maximal 8 Personen bestehen.
  • Ab 4 gemeinsam agierenden Personen gilt die Gruppierungsregelung.
  • Ab diesem Zeitpunkt gelten die entsprechenden Erkennungs- und Kleidervorschriften.
§2.2 Erkennbarkeit
  • Eine Gruppierung ab 4 Personen muss mindestens 2 eindeutig erkennbare gemeinsame Merkmale tragen.
  • Beispiele:
  • gleiche Hose + gleiche Maske
  • gleiche Hose + gleiches Oberteil
  • gleiches Oberteil + gleiche Flag
  • Die festgelegten Merkmale müssen während der gemeinsamen Aktion dauerhaft erkennbar sein.
Kleidung & Fahrzeuge
Outfitpflicht, Farben & Fraktionsfahrzeuge
§3
§3.1 Fraktionskleidung
  • Jede Fraktion erhält durch die Fraktionsverwaltung eine verbindliche Fraktionsfarbe.
  • Die Fraktionskleidung muss:
  • zum Fraktionskonzept passen,
  • eindeutig erkennbar sein,
  • von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
  • Die festgelegte Fraktionsfarbe gilt als Fraktionsmerkmal und darf von anderen Fraktionen nicht bewusst übernommen werden, um eine andere Fraktion darzustellen oder sich als diese auszugeben.
§3.2 Kleidungspflicht
  • Ab 4 gleichzeitig agierenden Fraktionsmitgliedern ist die genehmigte Fraktionskleidung verpflichtend.
  • Wer die vorgeschriebene Fraktionskleidung nicht trägt, darf an keiner Fraktionsaktion teilnehmen, unabhängig von der Art der Aktion.
  • Die Kleidungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer bei:
  • geplanten Fraktionsaktionen,
  • Kriegen,
  • Kriegsverträgen,
  • Routenkriegen,
  • Base Raids.
  • Bei größeren Konflikten müssen alle beteiligten Mitglieder eindeutig als Angehörige ihrer jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§3.3 Fraktionsfahrzeuge
  • Ab 4 gleichzeitig agierenden Fraktionsmitgliedern müssen die offiziellen Fraktionsfahrzeuge verwendet werden.
  • Bei geplanten Fraktionsaktionen gilt die Fahrzeugpflicht unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer.
  • Die Fahrzeuge müssen der durch die Fraktionsverwaltung festgelegten Fraktionsfarbe entsprechen.
  • Fahrzeug-Hopping
  • Das gezielte Wechseln auf ein Fahrzeug mit der Farbe einer anderen Fraktion, um sich als diese Fraktion auszugeben oder sich dadurch einen taktischen Vorteil zu verschaffen, ist verboten.
  • Ebenso ist das bewusste Nutzen gegnerischer Fraktionsfahrzeuge zur Erlangung eines Vorteils in einem laufenden Konflikt verboten.
Discord & Metagaming
Fraktions-Discord & Wecker-Channels
§4
§4.1 Fraktions-Discord
  • Jede offizielle Fraktion muss einen offiziellen Fraktions-Discord besitzen.
  • Die Fraktionsverwaltung muss dort:
  • Mitglied sein,
  • über die erforderlichen Administratorrechte verfügen,
  • in der Rollen- bzw. Mitgliederstruktur eindeutig und weit oben erkennbar sein.
  • Nicht gemeldete Discord-Server, die unmittelbar zur Organisation der Fraktion genutzt werden, sind untersagt.
§4.2 Wecker-Channels
  • Sogenannte Wecker-Channels sind verboten.
  • Darunter fallen insbesondere Channels oder Benachrichtigungen, die dazu dienen, kurzfristig möglichst viele Fraktionsmitglieder für einen Fight, Angriff oder eine Verteidigung zusammenzurufen.
  • Beispiel:
  • „@everyone, wir werden geballert.“
  • Normale organisatorische Ankündigungen und Aufstellungen bleiben erlaubt, sofern sie nicht zur kurzfristigen Mobilisierung für einen laufenden Konflikt dienen.
§4.3 Metagaming über Discord
  • Discord darf nicht dazu verwendet werden, IC-Informationen außerhalb des Spiels zu beschaffen oder weiterzugeben.
  • Insbesondere dürfen Informationen über:
  • Aufenthaltsorte,
  • laufende Gefechte,
  • Gegner,
  • bevorstehende Angriffe,
  • Polizeiaktionen
  • nicht über OOC-Kommunikation zum eigenen IC-Vorteil verwendet werden.
Konflikte & Kriege
Waffenruhe, Verträge & Forderungen
§5 – §6
§5.1 Grundprinzip
  • Konflikte zwischen Fraktionen müssen grundsätzlich durch nachvollziehbares RP entstehen und weitergeführt werden.
  • Ein einzelner Streit, eine Beleidigung oder eine geringfügige Provokation stellt keinen ausreichenden Grund für einen größeren Fraktionskrieg dar.
  • Die Fraktionsverwaltung kann Konflikte beenden oder sanktionieren, wenn diese ausschließlich aus wiederholten Schießereien ohne sinnvollen RP-Hintergrund bestehen.
§5.2 Waffenruhe nach einem Konflikt
  • Nach einem abgeschlossenen Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt eine 3-stündige Waffenruhe.
  • Während dieser Zeit darf zwischen den beteiligten Parteien kein neuer Angriff begonnen werden.
  • Die Waffenruhe soll dazu dienen, den Konflikt über RP, Gespräche oder eine Forderung weiterzuführen.
  • Ausnahme
  • Wird eine bereits laufende RP-Situation unmittelbar fortgesetzt und handelt es sich nicht um einen neuen Angriff, darf diese Situation zu Ende geführt werden.
§5.3 Drittparteien
  • Greifen zwei Fraktionen gegeneinander an, darf sich grundsätzlich keine unbeteiligte Fraktion in den Konflikt einmischen.
  • Dies gilt ebenfalls für das nachträgliche Hinzustoßen weiterer Mitglieder oder Fraktionen.
  • Ausnahmen gelten für staatliche Fraktionen, sofern ein Eingreifen aufgrund einer laufenden Straftat, einer erheblichen Gefährdung von Personen oder eines bestehenden staatlichen Einsatzes erforderlich ist.
§5.4 Rückzug
  • Zieht sich eine Fraktion vollständig aus einem laufenden Gefecht zurück und beendet damit ihre Teilnahme am Konflikt, gilt der Kampf als beendet.
  • Ein erneutes Angreifen unmittelbar nach dem Rückzug ist nicht zulässig und wird als Gambo-Verhalten gewertet.
§6.1 Forderungen
  • Forderungen müssen:
  • einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen,
  • verhältnismäßig sein,
  • realistisch sein.
  • Der maximale Wert einer Forderung beträgt 500.000 $.
  • Eine Forderung darf nicht ausschließlich aufgrund einer Beleidigung, einer kleinen Provokation oder eines einzelnen unbedeutenden Vorfalls gestellt werden.
§6.2 Anmeldung
  • Folgende Situationen müssen vor Beginn bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden:
  • Kriegsverträge,
  • Routenforderungen,
  • Routenkriege,
  • sonstige von der Fraktionsverwaltung festgelegte Großkonflikte.
  • Ohne vorherige Anmeldung besteht kein Anspruch auf die entsprechenden Sonderregelungen.
§6.3 Kriegsverträge
  • Ein Kriegsvertrag darf nur auf Grundlage eines nachvollziehbaren und ausreichend entwickelten RP-Konflikts beantragt werden.
  • Der Kriegsvertrag muss mindestens folgende Punkte enthalten:
  • beteiligte Fraktionen,
  • Grund des Krieges,
  • Forderung,
  • Beginn,
  • Dauer,
  • zulässige Aktionen,
  • gegebenenfalls Abweichungen vom regulären Regelwerk.
  • Die Fraktionsverwaltung prüft den Kriegsvertrag und kann diesen genehmigen, ändern oder ablehnen.
§6.4 Einhaltepflicht
  • Mit der Genehmigung eines Kriegsvertrags verpflichten sich beide Fraktionen, die darin festgelegten Bedingungen einzuhalten.
  • Eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen ist nur möglich, wenn:
  • beide Fraktionen der Änderung zustimmen und
  • die Fraktionsverwaltung die Änderung genehmigt.
§6.5 Mitglieder während eines Krieges
  • Während eines aktiven Kriegsvertrags dürfen grundsätzlich keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.
  • Ausnahmen müssen ausdrücklich im Kriegsvertrag geregelt und von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
Routen & Base Raids
Routenkämpfe & Angriffe auf Anwesen
§7 – §8
§7.1 Routenbesitz
  • Eine Fraktion darf maximal eine Route besitzen.
  • Eine Route darf erst nach vollständigem Abschluss der 7-tägigen Probezeit beansprucht werden.
§7.2 Routenforderung
  • Eine Routenforderung muss vorab bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
  • Die Einnahme einer Route erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Verfahren bzw. einen genehmigten Routenkrieg.
§7.3 Routenkrieg
  • Ein Routenkrieg wird grundsätzlich als Best-of-Three ausgetragen.
  • Die Fraktion, die zwei von drei Kämpfen gewinnt, erhält die Route.
  • Während eines laufenden Routenkriegs dürfen sich keine unbeteiligten Fraktionen einmischen.
§7.4 Routen-Waffenruhe
  • Nach einem Routenkrieg gilt zwischen den beteiligten Fraktionen eine 3-stündige Waffenruhe.
  • Nach erfolgreicher Eroberung einer Route gilt zusätzlich ein 24-stündiger Schutz für die neue Besitzerfraktion.
§7.5 Route als Konfliktzone
  • Eine Route gilt in einem Radius von ca. 50 Metern um den eigentlichen Routenbereich als Konfliktzone.
  • Die Konfliktzone bedeutet nicht, dass jeder Spieler innerhalb dieses Bereichs grundlos angegriffen werden darf.
  • Ein Angriff muss weiterhin auf einer zulässigen RP-Situation oder einem bestehenden Konflikt beruhen.
  • Unbeteiligte Zivilisten, Geschäftspartner oder Spieler mit einem bestehenden RP-Deal dürfen nicht automatisch als Gegner behandelt werden.
§7.6 Verteidigung einer Route
  • An der Verteidigung einer Route dürfen sich ausschließlich folgende Personen beteiligen:
  • der aktuelle Routenbesitzer,
  • Mitglieder, die sich zum Zeitpunkt des Angriffsbeginns bereits auf der Route befinden.
  • Das nachträgliche Heranholen zusätzlicher Mitglieder zur Verstärkung ist verboten.
§8.1 Voraussetzungen
  • Ein Base Raid benötigt einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
  • Ein einzelner Streit oder eine einfache Beleidigung reicht nicht als Begründung aus.
  • Mögliche Gründe sind beispielsweise:
  • nicht erfüllte Forderungen,
  • wiederholte schwere Konflikte,
  • ein genehmigter Kriegsvertrag,
  • ein Routenkrieg, sofern dies Bestandteil der Vereinbarung ist.
§8.2 Ankündigung
  • Ein Base Raid muss vor Beginn eindeutig angekündigt werden.
  • Die angreifende Partei muss der verteidigenden Partei eine angemessene Möglichkeit geben, die Situation wahrzunehmen.
  • Ein Raid darf nicht durch heimliches Eindringen ohne vorherige erkennbare Eskalation begonnen werden.
§8.3 Base-Camping
  • Das dauerhafte Abcampen eines gegnerischen Anwesens ohne laufende Aktion ist verboten.
  • Nach Abschluss eines Base Raids muss sich die angreifende Partei vom Anwesen entfernen, sofern keine aktive RP-Situation mehr besteht.
Crime & Staat
Zinken, LSPD & Korruption
§9 – §11
§9.1 Grundsatz
  • Das Zinken muss immer im Verhältnis zum vorangegangenen Konflikt stehen.
  • Bei kleinen Konflikten ist ein vollständiges Ausrauben nicht zulässig.
  • Ziel eines Konflikts soll die Entstehung von RP sein und nicht die maximale Erbeutung von Gegenständen.
§9.2 Nach großen Gefechten
  • Nach einem größeren geplanten Gefecht, beispielsweise einem vereinbarten 15-vs-15, dürfen die besiegten Spieler nicht zusätzlich vollständig ausgezinkt werden.
  • Nach einem solchen Gefecht ist die Situation grundsätzlich durch:
  • Ausbluten,
  • Gefangennehmen im Rahmen des vereinbarten RP oder
  • eine anderweitig vorher vereinbarte Lösung
  • zu beenden.
§10.1 LSPD-Dienstwaffen
  • Offizielle LSPD-Dienstwaffen dürfen einem Beamten nicht als Beute abgenommen oder entwendet werden.
  • Dies gilt ausschließlich für tatsächlich ausgegebene Dienstwaffen.
  • Privat beschaffte Waffen fallen nicht unter diese Regelung.
§10.2 Durchsuchungen
  • Das LSPD darf eine Person nur durchsuchen, wenn ein nachvollziehbarer Verdacht besteht.
  • Ein solcher Verdacht kann insbesondere vorliegen bei:
  • einer erkennbaren Maskierung im Zusammenhang mit einer Straftat,
  • einem sichtbar getragenen Holster oder einer erkennbaren Waffe,
  • einer relevanten Strafakte bzw. einem bestehenden Fahndungsgrund,
  • konkreten Hinweisen auf illegale Aktivitäten,
  • der Beobachtung einer Straftat.
  • Eine Durchsuchung ohne nachvollziehbaren RP-Grund ist nicht zulässig.
§11.1 Grundsatz
  • Korruption staatlicher Mitarbeiter ist grundsätzlich möglich, sofern sie im Rahmen eines glaubwürdigen und nachvollziehbaren RP-Strangs stattfindet.
  • Korruption darf nicht dazu verwendet werden, das Regelwerk zu umgehen oder sich außerhalb des vorgesehenen RP einen unfairen Vorteil zu verschaffen.
§11.2 Erlaubte Korruption
  • Im Rahmen eines glaubwürdigen RP-Strangs können beispielsweise:
  • Informationen,
  • Ermittlungsdetails,
  • Einsatzinformationen
  • weitergegeben werden.
§11.3 Verbotene Korruption
  • Nicht zulässig sind insbesondere:
  • das massenhafte Herausgeben von Dienstwaffen,
  • das absichtliche Leerräumen staatlicher Lager,
  • das Verschenken staatlicher Ausrüstung,
  • das gezielte Bereitstellen staatlicher Fahrzeuge,
  • das Erzeugen von OOC-Vorteilen durch Korruption.
  • Die Fraktionsverwaltung kann bei schwerwiegender Korruption eine sofortige Entfernung aus der Fraktion anordnen.
Karma & Verwaltung
Karma-System, Blood-Out & Warns
§12 – §16
§12.1 Blood Out
  • Bei einem Blood Out verliert der Charakter sämtliche internen Informationen über die ehemalige Fraktion.
  • Dazu zählen beispielsweise:
  • interne Strukturen,
  • geheime Treffpunkte,
  • interne Abläufe,
  • Fraktionsgeheimnisse,
  • interne Absprachen.
  • Persönliche Erinnerungen und soziale Kontakte müssen nicht vergessen werden.
  • Ein Blood Out darf nicht dazu verwendet werden, einen Spieler OOC zu bestrafen.
§13.1 Clip-Pflicht
  • Bei einem relevanten Fraktionskonflikt besteht für die beteiligten Fraktionsleitungen eine Clip-Pflicht.
  • Der Clip sollte nach Möglichkeit:
  • den Beginn des Konflikts,
  • den relevanten RP-Hintergrund,
  • die Eskalation,
  • den eigentlichen Vorfall
  • vollständig dokumentieren.
  • Bei einem Supportfall müssen die entsprechenden Aufnahmen auf Nachfrage der Fraktionsverwaltung vorgelegt werden.
§14.1 Grundprinzip
  • Jede offizielle Fraktion verfügt über ein Karma-Konto.
  • Außerhalb der Probezeit erhält jede Fraktion pro Woche 2 Karmapunkte.
  • Jeder Regelbruch einer Fraktion führt zu einem Abzug von Karmapunkten.
  • Die Höhe des Karma-Abzugs richtet sich nach:
  • der Schwere des Regelverstoßes,
  • den Umständen,
  • dem verursachten Schaden,
  • der Häufigkeit vorheriger Verstöße.
  • Bei Bedarf kann die Fraktionsverwaltung zusätzliche Karmapunkte hinzufügen.
  • Dies kann beispielsweise bei:
  • besonderem RP,
  • positivem Fraktionsverhalten,
  • besonderen Leistungen,
  • oder als Ausgleich in besonderen Situationen
  • erfolgen.
  • Das Karma-System dient dazu, die Regelkonformität und das langfristige Verhalten einer Fraktion abzubilden.
§14.2 Karma-Verlust
  • Bei jedem festgestellten Regelverstoß wird das Karma-Konto der betroffenen Fraktion entsprechend belastet.
  • Die Fraktionsverwaltung entscheidet über die Höhe des Abzugs anhand des jeweiligen Einzelfalls.
  • Es gibt keinen pauschalen Karma-Abzug für alle Regelverstöße.
  • Schwere oder wiederholte Verstöße können entsprechend stärker sanktioniert werden.
§14.3 Aufgebrauchtes Karma
  • Werden die 2 regulären Karmapunkte innerhalb einer Woche vollständig aufgebraucht, erhält die Fraktion einen Fraktionswarn.
  • Zusätzliche Karmapunkte, die von der Fraktionsverwaltung vergeben wurden, können ebenfalls für Regelverstöße aufgebraucht werden.
§14.4 Zurückerlangung von Karma
  • Nach Erhalt eines Fraktionswarns muss die Fraktion eine vollständige Woche ohne weiteren Karma-Verlust absolvieren, um wieder reguläre Karmapunkte erhalten zu können.
  • Während dieser Zeit erhält die Fraktion kein neues reguläres Karma-Budget.
  • Zusätzliche Karmapunkte können unabhängig davon durch die Fraktionsverwaltung vergeben werden.
§14.5 Fraktionswarns
  • 1. Fraktionswarn
  • Bei einem ersten Fraktionswarn:
  • erhält die Fraktion eine zusätzliche Strafe gemäß Sanktionskatalog,
  • muss eine Woche ohne weiteren Karma-Verlust absolviert werden, bevor wieder reguläre Karmapunkte erhalten werden können.
  • 2. Fraktionswarn
  • Bei einem zweiten Fraktionswarn:
  • erhält die Fraktion eine zusätzliche Strafe gemäß Sanktionskatalog,
  • verlängert sich die erforderliche straflose Zeit um eine weitere Woche.
  • 3. Fraktionswarn
  • Beim dritten Fraktionswarn wird die Fraktion aufgelöst.
§15 FRAKTIONSVERWALTUNG
  • Die Fraktionsverwaltung ist die zuständige Instanz für:
  • Fraktionskonzepte,
  • Probezeiten,
  • Fraktionsfarben,
  • Fraktionskleidung,
  • Fraktionsfahrzeuge,
  • Kriegsverträge,
  • Routen,
  • Routenkriege,
  • Fraktionswarns,
  • Karma,
  • Sondergenehmigungen.
  • Die Fraktionsverwaltung kann bei Situationen, die durch das Regelwerk nicht eindeutig abgedeckt sind, eine Einzelfallentscheidung treffen.
  • Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze:
  • RP vor Regellücken.
  • Verhältnismäßigkeit vor maximalem Vorteil.
  • IC vor OOC.
  • Keine Ausnutzung von Grauzonen.
§16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • Unwissenheit über das Regelwerk schützt nicht vor Sanktionen.
  • Das bewusste Ausnutzen von Regelungslücken ist verboten.
  • Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Regeln anzupassen, wenn sich im laufenden Spielbetrieb zeigt, dass eine Regel zu Problemen, Missbrauch oder unnötigen Supportfällen führt.
  • Das Ziel des Fraktionsregelwerks ist nicht, jede einzelne Situation vorzuschreiben, sondern einen klaren Rahmen für faires und langfristiges Fraktions-RP zu schaffen.
  • Bei Situationen, die nachweislich zu einem positiven und qualitativ hochwertigen RP-Verlauf beitragen, kann die Fraktionsverwaltung im Einzelfall Abweichungen vom Regelwerk zulassen, sofern:
  • alle unmittelbar beteiligten Parteien damit einverstanden sind,
  • keine Partei dadurch einen unfairen Vorteil erhält,
  • kein anderer Spieler benachteiligt wird,
  • und die Situation weiterhin dem Grundgedanken des Roleplays entspricht.
  • Eine solche Ausnahme stellt keinen allgemeinen Freifahrtschein dar und darf nicht als Präzedenzfall für zukünftige Situationen verstanden werden.